Startdarlehen für innovative Projekte
Öffentliche Stiftung des Kantons Freiburg
In Zahlen
CHF investierte Millionen
unterstützte Start-ups
laufende Projekte
Unsere Aufgabe
Die Stiftung Seed Capital Fribourg wurde 2010 mit dem Ziel gegründet, die Innovation in der Freiburger Wirtschaft zu fördern, insbesondere durch einen Beitrag zur Finanzierung und Entwicklung von Unternehmen oder zukünftigen Unternehmen in Bereichen mit hoher Wertschöpfung, Wissenschaft und Technologie, die von eindeutigem wirtschaftlichem Interesse für den Kanton Freiburg sind.
Die Startdarlehen der Stiftung Seed Capital Freiburg sind Teil der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Kanton Freiburg im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes (WFG), das darauf abzielt, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu verbessern, Mehrwert zu schaffen und Arbeitsplätze im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu schaffen und zu erhalten.
Kriterien für die Auswahl
Finanzierung der Projekte
Die Stiftung Seed Capital Freiburg ist die Struktur, die mit der Gewährung von Startdarlehen gemäß der Definition in der Verordnung über die Wirtschaftsförderung (RPEc) beauftragt ist.
Innovativ und nachhaltig
Ihr Projekt ist innovativ oder von hohem Mehrwert und kann eine mögliche Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit demonstrieren. Der innovative Charakter bezieht sich auf die Technologie, den Produktionsprozess oder das Geschäftsmodell, die das Projekt beinhaltet. Eine Bewertung der Nachhaltigkeit des Projekts wird bei der Gewährung des Darlehens ebenfalls berücksichtigt.
In der Startphase
Ihr Projekt befindet sich in einer Phase, in der die technische und kommerzielle Gültigkeit bestätigt werden muss. Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung muss noch fertig gestellt werden und Ihr Markt ist noch nicht bestätigt. Beispielsweise ermöglicht die Finanzierung den Projektträgern, den Marktbedarf durch Treffen mit potenziellen Unternehmenskunden besser zu definieren, die Produktspezifikationen festzulegen und einen ersten Prototypen zu bauen, der als effektiver Beweis dafür dienen soll, dass die Idee über ein echtes Marktpotenzial verfügt.
Freiburg
Ihr Projekt muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bestätigung des Darlehens im Kanton Freiburg gegründet werden (Eintragung einer GmbH oder AG). Bei Verlassen des Kantons werden der Restbetrag der Rückzahlung und die aufgelaufenen Zinsen sofort fällig.
Bedingungen
Darlehensbedingungen
Der Höchstbetrag für Startdarlehen beträgt CHF 100.000.
Zinsen
Der Zinssatz beträgt 0%, solange das Projekt keinen Umsatz generiert, höchstens jedoch für drei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist oder sobald das Projekt einen Umsatz generiert, beträgt der Zinssatz 5%.
Fälligkeitspläne
Die Darlehen werden in 3-5 Tranchen ausgezahlt und sind an das Erreichen von Meilensteinen gebunden. Die Rückzahlungen erfolgen auf der Grundlage eines Rückzahlungsplans, der im Rahmen des Vertrags festgelegt wird. Das Darlehen kann jedoch jederzeit zurückgezahlt werden, wenn der Projektträger dies wünscht. Sobald das Projekt einen Gesamtkapitalbetrag von mehr als 1 Mio. CHF aufgebracht hat, ist die Rückzahlung des Darlehens grundsätzlich fällig (andernfalls erhöht sich der Zinssatz auf 10 %).
Garantien
50% des Darlehens müssen von einer oder mehreren natürlichen Personen durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert werden. Das Projekt hat darüber hinaus eine Informationspflicht gegenüber der Stiftung (Vorlage des Jahresabschlusses usw.). Alle Informationen können mit der Wirtschaftsförderung, Fri Up und Capital Risque Fribourg geteilt werden.
Bisher wurden mehr als 30 Projekte finanziert.
Seit ihrer Gründung hat die Stiftung mehr als 30 Projekte oder Start-ups in verschiedenen Bereichen finanziert: digitale Plattformen, KI-gestützte Prognosemodelle, Plasma- und Injektionstechnologie usw. Die Stiftung hat auch eine Reihe von Projekten und Start-ups unterstützt, die sich mit der Entwicklung von neuen Technologien befassen.
Auswahlverfahren
Wie funktioniert das?
Das Team, das die Darlehensanträge prüft, achtet besonders auf die folgenden Punkte:
Projekt, das die Innovation in der Freiburger Wirtschaft fördert | Bereich mit hoher Wertschöpfung, Wissenschaft oder Technologie | Projektträger, der seine unternehmerische Berufung demonstriert | Identifiziertes kommerzielles Potenzial | Mittel, die zur Bestätigung der technischen und kommerziellen Durchführbarkeit verwendet werden | Einhaltung der nachhaltigen Entwicklung.
Online-Anmeldung
Der Projektträger meldet sich online über das Darlehensantragsformular an. Eine erste Auswahl wird von Fri Up anhand der Förderkriterien getroffen.
Vorbereitung der Akte
Wenn Ihr Projekt die verschiedenen Kriterien für ein Startdarlehen erfüllt, begleitet Fri Up Sie bei der Vorbereitung des Projekts, das dem Stiftungsrat vorgelegt werden soll. Der Exekutivsekretär der Stiftung entscheidet, welche Projekte dem Stiftungsrat vorgelegt werden.
Vorlage an den Stiftungsrat
Die Stiftung verfügt über einen Stiftungsrat, der Entscheidungen über die Unterstützung der ihm vorgelegten Projekte trifft. Der Projektträger hat 15 Minuten Zeit, um sein Projekt zu präsentieren und Meilensteine für die Finanzierung vorzuschlagen, bevor er die Fragen des Rates beantwortet. Der Rat berät sich und teilt dem Antragsteller das Ergebnis innerhalb weniger Tage mit. Der Rat setzt sich aus Mitgliedern aus dem öffentlichen und privaten Sektor mit unternehmerischer, industrieller und akademischer Erfahrung zusammen.
Finanzierungsvereinbarung
Wenn das Projekt ausgewählt wird, unterzeichnen die Stiftung und der Projektträger mehrere Dokumente: die Absichtserklärung, die die allgemeine Verpflichtung für das Darlehen beinhaltet, den Darlehensvertrag mit den Bedingungen und Verpflichtungen des ersten Meilensteins und den Vertrag über die persönliche Rückbürgschaft.